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Stuttgart droht Ungemach bei Luftreinhaltung

Presseinformation Nr. 25/2014, Stuttgart, 20. November 2014

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sollte Weckruf für Landeshauptstadt sein

Maßnahmen zur Luftreinhaltung greifen zu kurz/ Stuttgart könnte Ungemach von ‚oben’ drohen

Der ökologische Verkehrsclub (VCD) begrüßt die aktuelle Ent­scheidung des Euro­päischen Gerichtshofs, der bestätigt, dass die Luftreinhalterichtlinie und somit auch die Erstellung von Luft­reinhalteplänen zur zeitnahen Einhaltung der Grenzwerte ver­pflichtend in ganz Europa gelten. Viele Städte hatten bislang die Einhaltung von Grenzwerten eher als eine langfristig umzusetzende Aufgabe angesehen. Ins­besondere für die Stadt Stuttgart sollte dieses Urteil ein Weckruf sein, die bisherige Maßnahmenpraxis zu über­denken, erklärt Matthias Lieb, VCD-Landesvorsitzender.

Spätestens jetzt ist es an der Zeit, dass die politisch Verant­wortlichen auch wenig populäre Maßnahmen wie beispielsweise die Einführung einer City-Maut oder die Öffnung von Fahrspuren des Autoverkehrs ausschließlich für Radfahrer wieder auf die politische Agenda setzen, um dafür zu sorgen, dass die Vorgaben für Feinstaub und Stick­stoff­dioxid(NO2) so schnell wie möglich ein­gehalten werden“, erklärt der VCD.

Die Stadt Stuttgart will zwar mit ihrem Verkehrs­entwicklungs­kon­zept 2030 (VEK2030) und dem darin enthaltenen Aktionsplan ‚Nach­haltig mobil in Stuttgart’ den Autoverkehr – dieser ist die Hauptquelle für Feinstaub und NO2 – um 20 Prozent reduzieren, sagt Matthias Lieb. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind in ihrem Umfang aber eher zögerlich und in ihrer Wirkung eher langfristig angelegt, so dass Verbesserungen bei der Luftqualität erst in einigen Jahren messbar sein werden, erwartet der Verkehrsclub.

Die Maßnahmen in der jüngsten Fortschreibung des Luft­rein­halteplans dürften hieran ebenfalls wenig ändern, ist sich Matthias Lieb sicher. Stattdessen sei zu befürchten, dass sich die Situation durch die kürzlich eröffneten Einkaufszentren dank eines mangelhaften Verkehrskonzeptes unter anderem am stark belasteten Neckartor zukünftig verschlechtere.

Angesichts der Entscheidung aus Luxemburg und angesichts der erneut in 2014 überschrittenen Grenzwerte sowohl beim Feinstaub als auch beim Stickstoffdioxid dürfte sich Stuttgart daher in absehbarer Zeit dem Szenario gegenüber sehen, von einem deutschen Gericht zu einer deutlichen Überarbeitung des Luft­rein­halte­plans verpflichtet zu werden, befürchtet der VCD-Landesvorsitzende.

Entscheidung des EuGH:

http://www.jurion.de/de/news/305542/EuGH-Einhaltung-der-Grenzwerte-fuer-Stickstoffdioxid


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