Vollwerbung auf Bussen und Bahnen
Werbung auf Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs hat eine lange Tradition. Inzwischen verbreitet sich eine "Totalwerbung" bei der auch Fensterflächen einbezogen sind. Ermöglicht wurde sie durch neue Folien, die durch ein Lochraster den Ausblick nach außen ermöglichen sollen. Folienhersteller behaupten dass durch die Lochrasterfolie ein ungehinderter Ausblick möglich wäre. Dies entspricht aber nicht den Tatsachen. Die Aussicht durch viele kleine Punkte sowie die zusätzliche durchsichtige Folie auf dem Fensterglas reduzieren die Helligkeit und Schärfe. Dadurch wird das Lesen von Schriften (z.B. Haltestellennamen) und die Wahrnehmung der Umgebung erschwert.
Während das Verkratzen (Scratching) und Besprühen (Graffiti) von Fahrzeugen im öffentlichen Nahverker Sachbeschädigung ist, sehen die Verkehrsunternehmen in der Werbung eine zusätzliche Einnahme. Dass die zusätzlichen Werbeeinnahmen mit unzufriedenen Fahrgästen bezahlen werden muss, wird vielfach nicht beachtet. Der VCD Hessen hat zu diesem Punkt einen Flyer mit weitergehenden Informationen zu Werbung auf Bussen und Bahnen veröffentlicht.
Helfen Sie dem VCD bei seiner Arbeit gegen Vollbeklebung von Bussen und Bahnen. Teilen Sie den Verantwortlichen Ihren Ärger mit.
Aktion: Beschweren Sie sich bei den Verkehrsunternehmen.
Werbebeklebung auf den Fenstern von Bussen entwertet den ÖPNV und behindert die Fahrgäste.
Werden Sie aktiv, wenn sich in Ihrem Umfeld der ÖPNV "verklebt". Beschweren Sie sich bei Busgesellschaften und Verkehrsverbünden.
Vorlage für einen Beschwerdebrief an Verkehrsunternehmen mit Vollwerbung .
Aktion: Beschweren Sie sich bei den Werbern.
Die Verklebung der Busse und behindert die Nutzer. Vielfach sind sich die Auftraggeber der Werbung nicht bewusst, das ihre Werbung für Nutzer der ÖPNV ein Ärgernis darstellen. Teilen Sie es Ihnen mit!
Schreiben Sie Beschwerdebriefe an Firmen, deren Werbung die Sicht in Bussen und Bahnen behindern. Zeigen Sie den Werbenden, das ihre mit ihrer Werbung ein negatives Image bekommen.
Vorlage für einen Beschwerdebrief an einen Werber auf Fenstern von Bussen und Bahnen .
Aktion: Beschweren Sie sich bei Ihren Kommunalpolitikern
Der ÖPNV wird von der öffentlichen Hand bezuschusst. Teilen Sie ihre lokalen Vertreter in Gemeinde- und Stadtverwaltung mit, dass mit den im ÖPNV investierten Gelder für private Wirtschaftsunternehmen Werbung gemacht wird.
Vorlage für einen Beschwerdebrief an Kommunalpolitiker zu Werbung auf Fenstern von Bussen und Bahnen
Weblinks zum Thema
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taz 23.11.2005.
Werbung ist die erste Bürgerpflicht
Der Artikel beschreibt den Klebewahn und verweisst auf verschiedene Reaktionen (Die Berliner Senatsverwaltung für Verkehr bittet die BVG, die zugeklebten Fenster zu überdenken, in Düsseldorf ist es nicht erlaubt, mehr als drei Fenster nebeneinander ganz zu verkleben, der Nahverkehrsanbieter Rheinbahn Düsseldorf, warnt vor Gefahren im Notfall). -
Fensterflächenwerbung auf Bussen und Bahnen
Aktionsseite des VCD Hessen
- Flyer Werbung auf Bussen und Bahnen des VCD-Hessen.
- Rundbrief 2004 des VCD-KV Heilbronn: Fensterflächenwerbung in den Regionalbussen