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VCD: Subventionen für Stuttgart 21 verstoßen gegen Europarecht

Presseinformation Nr. 3/2000, Stuttgart, 16. Februar 2000

Langfristige Bestellgarantien für die Bahn AG verhindern Wettbewerb

Während die Befürworter des Projekts Stuttgart 21 sich von einem Strohhalm zum anderen hangeln, hat der umweltorientierte Verkehrsclub Deutschland (VCD) auf einen möglichen Rechtsverstoß bei der Finanzierung des Tunnelbahnhofs aufmerksam gemacht.

Um das auf der Kippe stehende Projekt zu retten, will sich das Land Baden-Württemberg in einem 10-Jahresvertrag dazu verpflichten, sämtliche Nahverkehrsleistungen nur bei der Deutschen Bahn AG zu bestellen. Hierfür sollen jährlich 750 Millionen Mark aus Regionalisierungsmitteln verwendet werden. Damit verzichtet das Land auf mögliche Einsparungen, die durch eine Ausschreibung der Leistungen im Wettbewerb mit anderen Anbietern erzielt werden könnten. Rationalisierungsgewinne könnten also von der DB eingestrichen werden und stünden nicht mehr für weitere Verbesserungen im Schienenverkehr zur Verfügung.

"Diese langfristige Bindung an die DB widerspricht den Zielen der Bahnreform", so VCD-Bahnexperte Felix Berschin. "Wir rechnen mit verlorenen Einsparungen bis zu 260 Millionen Mark." Darüber hinaus handele es sich bei einer solch massiven Subventionierung eines einzelnen Unternehmens um einen Verstoß gegen das Europarecht, da die Europäische Kommission für solche Subventionen eine entsprechende Genehmigung erteilen müsse.

Eine ähnliche Situation stellt sich nach Ansicht des VCD auch im Fernverkehr dar. Die DB Netz muss jedem Eisenbahnunternehmen diskriminierungsfrei Zugang zu ihren Gleisen gewähren. Sollten sich durch einen Tunnelbahnhof tatsächlich Mehrerlöse durch Fahrgastzuwächse erzielen lassen, dann könnten zum Beispiel ausländische Eisenbahnen die attraktivsten Relationen bedienen, und so die DB um ihre Mehrerlöse bringen. "Auch dieses Erlösrisiko wäre vom Land zu tragen", so Felix Berschin.

Nach VCD-Berechnungen liegt der Landesanteil an der Finanzierung von Stuttgart 21 inzwischen bei über zwei Milliarden Mark. Immer deutlicher zeige sich, dass das Projekt Stuttgart 21 weder eine private Initiative der DB, noch eine Public-Private-Partnership sei, sondern eine Subventionsverschwendung zur Gesichtswahrung der Projektbefürworter um Ministerpräsident Erwin Teufel und Oberbürgermeister Wolfgang Schuster.