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Kein Autobesitz ohne Stellplatz - VCD-Resolution gegen Subventionen für ruhenden Verkehr

Presseinformation Nr. 15/2000, Stuttgart, 18. Juli 2000

In Japan dürfen Autos nur dann zugelassen werden, wenn der Halter einen Stellplatz nachweisen kann. Ähnliche Regelungen für Baden-Württemberg fordert der umweltorientierte Verkehrsclub Deutschland (VCD) jetzt in einer Resolution. Der neue VCD-Landsvorsitzende Felix Berschin sagte hierzu: "Den Sonntagsreden der Politiker nach mehr Marktwirtschaft und Wettbewerb müssen endlich Taten folgen. Parkraum muss privatisiert werden. Es kann nicht so weitergehen, dass die Städte und Gemeinden teuren Grund und Boden unentgeltlich zur Verfügung stellen."

Nach der geltenden Landesbauordnung sind Vermieter und Bauherren für den Bau von Kfz-Stellplätzen verantwortlich. Für nicht gebaute Stellplätze ist eine Ablöse zu bezahlen, die dann wie selbstverständlich auf alle Mieter umgelegt wird. Somit sind autofreie Haushalte gezwungen, den individuellen Nutzen der parkenden Autofahrer mit zu bezahlen.

Dieser versteckten Subvention kann nach Ansicht des Umwelt- und Verbraucherverbandes VCD am wirkungsvollsten begegnet werden, wenn in Zukunft die Pkw-Halter für die Schaffung von Stellplätzen verantwortlich sind. Bei der Zulassung eines Kfz soll der Halter den Besitz oder die Anmietung eines Stellplatzes nachweisen.

Der VCD fordert die Landesregierung auf einen Schritt in Richtung Kostenwahrheit im Verkehr zu gehen, die seit Jahrzehnten bestehende Ungerechtigkeit zu beseitigen und die Landesbauordnung entsprechend zu ändern.