VCD sieht sich bei Verkehrsvertrag bestätigt - Land muss handeln
Presseinformation Nr. 11/2015, Stuttgart, 16. April 2015
EU-Verfahren wegen unzulässiger Beihilfe
VCD sieht eigene Berechnungen zum Verkehrsvertrag voll bestätigt
Land muss nun im Sinne der Steuerzahler zügig handeln
Opposition sollte Verweigerungshaltung aufgeben
Nachdem die Expertise des ökologisches Verkehrsclubs zu den Zahlungen im sogenannten ‚großen Verkehrsvertrag’ durch gleichlautende Ergebnisse der beiden vom Land unabhängig beauftragten Fachbüros bestätigt wurde, sei es nun höchste Zeit, dass die Landesregierung im Sinne der Steuerzahler die zu viel bezahlten Beträge von der Deutschen Bahn (DB) AG zurückfordere.
„Schließlich ist die Summe von rund einer Milliarde Euro, die sich über die gesamte Laufzeit von 2003 bis 2016 aufsummiert, kein Pappenstiel, sondern ein Betrag, den die Landesregierung dringend für den Ausbau des Schienenangebotes benötigt“, erklärt Matthias Lieb, VCD-Vorsitzender und Diplom-Wirtschaftsmathematiker.
Lieb verweist darauf, dass mit den Regionalisierungsmitteln, die der Bund den Ländern zur Verfügung stelle, in den letzten Jahren in anderen Bundesländern das Angebot im Zugverkehr habe ausgeweitet werden können, während in Baden-Württemberg seit 2007 das Angebot stagniere. Gleichzeitig würden nach VCD-Angaben die Fahrgastzahlen in Baden-Württemberg stetig zunehmen und dennoch müsste aufgrund der bestehenden Überkompensation das Land derzeit knapp 100 Millionen Euro eigene Mittel aufwenden, um das Zugangebot aufrechterhalten zu können. „Auf Basis realistischer Kostensätze hätte das Land also die Möglichkeit, das Zugangebot auszuweiten, was dringend geboten ist“, betont Matthias Lieb.
In diesem Kontext verweist der VCD auf die EU-Kommission, an die sich der VCD erstmals 2010 in dieser Sache gewandt hatte und deren Rückfragen nun Anlass für Baden-Württemberg waren, gutachterlich den Sachverhalt zu klären.
„Es ist zu erwarten, dass angesichts der VCD-Berechnungen und der nun vorliegenden Gutachten die EU diesen Vertrag als eine unzulässige Beihilfe einstufen wird mit der Folge, dass die unzulässigen Beträge zurückgezahlt werden müssen“, erklärt Matthias Lieb. Die Unzulässigkeit ergibt sich aus VCD-Sicht aus dem Umstand, dass die Risikoverteilung zwischen den Vertragspartnern untypisch und nur dem Willen des Landes geschuldet gewesen sei, die DB AG dazu zu bewegen, das Projekt Stuttgart 21 durch eine versteckte Finanzierung voranzutreiben.
Verwundert zeigt sich der VCD über die CDU-Verkehrsexpertin Nicole Razavi, die darauf verweise, die Gutachter hätten nicht die DB-Bilanzen untersucht. Tatsächlich wiesen die Geschäftsberichte der DB für den Nahverkehr außergewöhnlich hohe Renditen aus, was schon ein deutlicher Hinweis auf Überkompensationen sei, erläutert Matthias Lieb. Aus VCD-Sicht könne Frau Razavi einen wertvollen Beitrag zur Aufklärung der damaligen Verhältnisse leisten – schließlich habe sie von 2001 bis 2004 als persönliche Referentin des zuständigen Staatssekretärs gearbeitet und in dieser Funktion sicherlich tiefen Einblick in die Beweggründe und Vertragsinhalte gehabt.
Hintergrund:
- http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(EU)
- http://www.vcd-bw.de/presse/2012/verkehrsvertrag/20120630_VCD-Studie_zum_Verkehrsvertrag_Land-DB_AG.pdf
- http://www.vcd-bw.de/presse/2014/s21_nahverkehrsvertrag/index.html
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