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VCD begrüßt Entscheidung des Landeskabinetts zu Zahlungen an DB Regio

Presseinformation Nr. 15/2015, Stuttgart, 12. Mai 2015

EU-Verfahren wegen unzulässiger Beihilfe

Der ökologische Verkehrsclub begrüßt die heutige Entscheidung des Landes­kabinetts, mit der das Ministerium für Verkehr und Infra­struktur (MVI) den Auftrag erhält, zukünftige Zahlungen an die DB Regio weiter nur noch unter Vorbehalt zu leisten. Damit komme das Land auch seiner Verantwortung gegenüber dem Steuer­zahler nach, freut sich VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb.

Der VCD habe schon 2010 bei der EU eine Überprüfung der Bei­hilfe­zahlungen an­gestrengt und 2012 und 2014 durch weitere Be­rech­nungen im Vergleich zu Bayern aufgezeigt, dass Baden-Württem­berg rund eine Milliarde Euro zu viel bezahle. „Zwei unabhängige Gutachter kommen mit unterschiedlichen Be­wer­tungs­ansätzen nun eben­falls auf den vom VCD ermittelten Betrag von rund einer Milliarde Euro, den DB Regio ohne entsprechende Gegenleistung erhalten hat“, betont Matthias Lieb. Aus VCD-Sicht sei deutlich geworden, dass die damalige Landesregierung bewusst einen un­gün­stigen Vertrag in Kauf genommen habe, um die DB zu bewegen, das Projekt Stutt­gart 21 weiterzuverfolgen. Dies sei aber un­zu­lässig, da dies eine versteckte Beihilfe an die DB sei, ar­gumentiert der VCD.

Die Folgen müssten nun die Fahrgäste ausbaden, beklagt der VCD: „In Baden-Württem­berg wird auf vielen Strecken altes Wagen­material eingesetzt –schon die Eltern der heutigen Schüler sind mit diesen Zügen zur Schule gefahren.“ Im Gegensatz zu anderen Bundes­ländern, die das Angebot im Zugverkehr mit den vom Bund be­zahl­ten Regionalisierungsmitteln in den letzten Jahren haben aus­weiten können, stag­niere in Baden-Württemberg das Angebot seit 2007.

Anstatt auf die stetig steigende Zahl von Fahrgäste mit einem ver­besserten landesweiten Zug­angebot reagieren zu können, muss das Land aufgrund der bestehenden Über­kom­pen­sation derzeit zu­sätzlich etwa 100 Millionen Euro eigene Mittel in die Hand nehmen, nur um den Status Quo beim Zugangebot aufrecht erhalten zu können“, kritisiert der VCD-Landesvorsitzende.

Wir gehen weiterhin davon aus, dass angesichts der VCD-Berechnungen und der jetzt vorliegenden Gutachten die EU diesen Vertrag als eine unzulässige Beihilfe einstufen wird mit der Folge, dass die unzulässigen Beträge zurückgezahlt werden müs­sen“, er­klärt Matthias Lieb. Die Unzulässigkeit ergäbe sich aus VCD-Sicht aus der ein­sei­ti­gen Risikoverteilung, die alle Mehr­kosten­risiken dem Land aufbürde, während alle Chan­cen auf Mehr­ein­nahmen, zum Beispiel durch steigende Fahrgastzahlen, der DB zu Gute kämen.

Hintergrund:

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