VCD begrüßt Entscheidung des Landeskabinetts zu Zahlungen an DB Regio
Presseinformation Nr. 15/2015, Stuttgart, 12. Mai 2015
EU-Verfahren wegen unzulässiger Beihilfe
Der ökologische Verkehrsclub begrüßt die heutige Entscheidung des Landeskabinetts, mit der das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) den Auftrag erhält, zukünftige Zahlungen an die DB Regio weiter nur noch unter Vorbehalt zu leisten. Damit komme das Land auch seiner Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler nach, freut sich VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb.
Der VCD habe schon 2010 bei der EU eine Überprüfung der Beihilfezahlungen angestrengt und 2012 und 2014 durch weitere Berechnungen im Vergleich zu Bayern aufgezeigt, dass Baden-Württemberg rund eine Milliarde Euro zu viel bezahle. „Zwei unabhängige Gutachter kommen mit unterschiedlichen Bewertungsansätzen nun ebenfalls auf den vom VCD ermittelten Betrag von rund einer Milliarde Euro, den DB Regio ohne entsprechende Gegenleistung erhalten hat“, betont Matthias Lieb. Aus VCD-Sicht sei deutlich geworden, dass die damalige Landesregierung bewusst einen ungünstigen Vertrag in Kauf genommen habe, um die DB zu bewegen, das Projekt Stuttgart 21 weiterzuverfolgen. Dies sei aber unzulässig, da dies eine versteckte Beihilfe an die DB sei, argumentiert der VCD.
Die Folgen müssten nun die Fahrgäste ausbaden, beklagt der VCD: „In Baden-Württemberg wird auf vielen Strecken altes Wagenmaterial eingesetzt –schon die Eltern der heutigen Schüler sind mit diesen Zügen zur Schule gefahren.“ Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die das Angebot im Zugverkehr mit den vom Bund bezahlten Regionalisierungsmitteln in den letzten Jahren haben ausweiten können, stagniere in Baden-Württemberg das Angebot seit 2007.
„Anstatt auf die stetig steigende Zahl von Fahrgäste mit einem verbesserten landesweiten Zugangebot reagieren zu können, muss das Land aufgrund der bestehenden Überkompensation derzeit zusätzlich etwa 100 Millionen Euro eigene Mittel in die Hand nehmen, nur um den Status Quo beim Zugangebot aufrecht erhalten zu können“, kritisiert der VCD-Landesvorsitzende.
„Wir gehen weiterhin davon aus, dass angesichts der VCD-Berechnungen und der jetzt vorliegenden Gutachten die EU diesen Vertrag als eine unzulässige Beihilfe einstufen wird mit der Folge, dass die unzulässigen Beträge zurückgezahlt werden müssen“, erklärt Matthias Lieb. Die Unzulässigkeit ergäbe sich aus VCD-Sicht aus der einseitigen Risikoverteilung, die alle Mehrkostenrisiken dem Land aufbürde, während alle Chancen auf Mehreinnahmen, zum Beispiel durch steigende Fahrgastzahlen, der DB zu Gute kämen.
Hintergrund:
- http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(EU)
- http://www.vcd-bw.de/presse/2012/verkehrsvertrag/20120630_VCD-Studie_zum_Verkehrsvertrag_Land-DB_AG.pdf
- http://www.vcd-bw.de/presse/2014/s21_nahverkehrsvertrag/index.html
Weitere Informationen zu Stuttgart 21
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