Nicht nur Schwarzfahrer, auch Falschparker stärker bestrafen
Presseinformation Nr. 21/2015, Stuttgart, 01. Juli 2015
Ab 1. Juli 60 Euro für Schwarzfahrer
Verständnis zeigt der ökologische Verkehrsclub für die Anhebung des sogenannten ‚Erhöhten Beförderungsentgeltes’ bei Schwarzfahrern in Bus und Bahn von bislang 40 Euro auf nunmehr 60 Euro.
„Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt –es darf sich für Schwarzfahrer nicht rechnen, denn sonst zahlen die ehrlichen Fahrgäste durch steigende Fahrpreise die Zeche“, erklärt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb.
In Baden-Württemberg allerdings, darauf verweist der VCD, würden durch die komplexen Tarife der 22 Verbünde auch viele Fahrgäste unfreiwillig zu Schwarzfahrern gemacht – deshalb fordert der VCD wieder mehr Entscheidungsfreiheit der Zugbegleiter in Grenzfällen. Der VCD beklagt, dass besonders die DB-Fahrgäste, die sich an den oft wenig bedienerfreundlichen Automaten versehentlich eine falsche Fahrkarte gekauft hätten, wie Schwarzfahrer behandelt würden.
Matthias Lieb: „Während Fahrgäste für eigene Fehler beim Fahrkartenkauf mit 60 Euro bestraft werden, sind im Straßenverkehr die Fehler beim Parken ungleich preiswerter –dort kommt man zumeist mit 10 bis 15 Euro für ein Knöllchen aus.“
Das Zuparken von Geh- und Radwegen und Behindertenparkplätzen behindere und gefährde Fußgänger und Radfahrer, deshalb müssten aus VCD-Sicht auch hierfür die Bußgelder angehoben werden, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
Aus Sicht des VCD sei die Landesregierung gefordert, auf Bundesebene darauf einzuwirken, dass entsprechende Änderungen im Bußgeldkatalog umgesetzt werden. Bis dahin sei es Aufgabe der Kommunen, durch häufigere Kontrollen den Wildwuchs beim Parken drastisch einzudämmen, um so für freie Rad- und Fußwege zu sorgen.
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