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Kippt EU-Recht die Finanzierung von Stuttgart 21?

Presseinformation Nr. 13/01 vom Stuttgart, 25. April 2001

Kippt EU-Recht die Finanzierung von Stuttgart 21?

VCD interveniert erfolgreich beim Bundeskartellamt

Der ökologisch orientierte Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat die Einsicht von Umwelt- und Verkehrsminister Ulrich Müller begrüßt, dass das bisher propagierte Finanzierungskonzept für Stuttgart 21 nicht mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist.

Zentraler Bestandteil der Finanzierung von Stuttgart 21 war die Zusage an die Deutsche Bahn AG, über einen Zeitraum von zehn Jahren Nahverkehrsleistungen in Höhe von 47 Millionen Kilometern bei der DB zu bestellen. Der VCD hatte schon in der Vergangenheit kritisiert, dass diese Verpflichtung nicht nur zum Verlust erheblicher Einsparpotentiale durch den Verzicht auf Wettbewerb führt, sondern außerdem eine solche Vereinbarung nicht mit dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union vereinbar ist.

Um seiner Kritik Nachdruck zu verleihen hat der VCD das Bundeskartellamt auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Offenbar erfolgreich, denn anders kann sich der VCD den Meinungsumschwung von Minister Müller nicht erklären. Allerdings betrachtet der VCD die nun angebotene Ersatzsubvention für neues DB-Wagenmaterial als wettbewerbsrechtlich ebenso kritisch.

VCD-Geschäftsführer Werner Korn: "Es ist egal, ob die DB das Geld in der einen oder in der anderen Form erhält. Der Wettbewerb wird immer behindert." Stattdessen solle das Land Baden-Württemberg den Wettbewerb mit Hilfe eines Fahrzeugpools beleben, der Lokomotiven und Waggons an alle interessierten Verkehrsunternehmen vermietet.