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Presseinformation Nr. 16/04 vom 17. November 2004

VCD sauer: Bahn wartet nicht mehr auf Fahrgäste

Ab dem 12. Dezember wartet die Deutsche Bahn AG im Nahverkehr nicht mehr auf verspätete Anschlusszüge. Begründet wird dies von der DB mit dem Ziel eine höhere Pünktlichkeitsquote zu erreichen. Der Umwelt und Verbraucherverband Verkehrsclub Deutschland (VCD) kritisiert das Vorgehen des Staatsunternehmens Deutsche Bahn AG, da diese Maßnahme für viele Fahrgäste zu längeren Fahrzeiten führe und damit massive Beschwerden absehbar seien.

Sei dem 1. Oktober gilt bei der Deutschen Bahn AG die "Kundencharta", mit der sie sich verpflichtete im Fernverkehr, bei Verspätungen von mehr als einer Stunde, Entschädigungen an den Fahrgast zu zahlen. "Der Nahverkehr bleibt außen vor. Begründung der DB war, dass sie bei Verspätungen im Nahverkehr an die Bundesländer schon Strafzahlungen im Rahmen der Nahverkehrsverträge zu entrichten habe und nicht doppelt belastet werden könne", erklärt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb die bestehende Situation. "Durch die Neuregelung, im Nahverkehr nicht mehr auf verspätete Züge warten zu müssen, spart sich die DB nun die an das Land zu entrichtenden Strafzahlungen. Der Fahrgast bleibt sprichwörtlich am zugigen Bahnhof im Regen stehen und erhält keine Entschädigung", beklagt Lieb.

In Baden-Württemberg wurde in den vergangenen Jahren erfolgreich der 3-Löwen-Takt des Landes Baden-Württemberg "auf die Schiene gesetzt", so der VCD. An vielen Bahnhöfen bestünden für den Nahverkehr kurze Umsteigezeiten, so dass kurze Reisezeiten auch bei Umsteigeverbindungen möglich sein sollten. Allerdings wirkten sich verpasste Anschlüsse im Nahverkehr mit seinen kurzen Reiseweiten viel stärker aus als im Fernverkehr. "Wenn bei einer Reisezeit von nur 30 Minuten der Anschluss wegen eines um 3 Minuten verspäteten Zuges verpasst wird und der nächste Zug erst 30 Minuten später fährt, stellt dies eine Verdoppelung der Fahrzeit dar", rechnet VCD-Experte Matthias Lieb vor.

Da das Land Baden-Württemberg die Züge bei DB Regio bestellt, ist aus Sicht des VCD das Umwelt- und Verkehrsministerium des Landes gefordert, für kundengerechte Lösungen im Rahmen des Verkehrsvertrages zu sorgen. Hier müsse das Land seine Macht als Besteller zugunsten der Fahrgäste einsetzen. Anstelle der Bemessung der Strafzahlungen anhand von verspäteten Zügen, sei es besser die Verspätungen der Reisenden zum Maßstab zu nehmen. Eine hohe Pünktlichkeitsquote allein sei nicht ausreichend, wenn zahlreiche Fahrgäste wegen verpasster Anschlüsse unzufrieden seien.

Für vorbildlich hält der VCD die Regelung in Schleswig-Holstein: Dort sollen ab 2005 die Fahrgäste bei Zugausfall, hohen Verspätungen und Anschlussverlust sich ein Taxi nehmen können. Im Gegenzug verlangt das Land keine Maluszahlungen mehr von der DB, sollte ein Zug wegen Wartens auf einen Anschluss unpünktlich werden. Für die übrigen rund 90 Prozent Verpätungen sind aber weiterhin Strafzahlungen fällig. Damit wird nach Einschätzung des VCD für die Eisenbahnunternehmen ein optimaler Anreiz für eine im Sinne der Kunden optimale Entscheidung zwischen Pünktlichkeit und Warten geboten.