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VCD fordert neue Struktur für den VVS

Presseinformation Nr. 2/2008, Stuttgart, 22. Januar 2008

S-Bahn-Ausschreibung: Verkehrsclub unterstützt Verband Region Stuttgart

Der Umwelt- und Verbraucherverband Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. hat die Struktur des Stuttgarter Verkehrsverbundes VVS als wettbewerbsfeindlich kritisiert. Der aktuelle Konflikt um die Ausschreibung der S-Bahn zeige, dass der VVS als Mischverbund, in dem auch Verkehrsunternehmen Stimmrechte hätten, nicht zukunftsfähig sei. Gleichzeitig unterstützt der VCD den Verband Region Stuttgart in seinem Vorhaben, bei der Ausschreibung der S-Bahn einen Bruttovertrag anzubieten.

„Einerseits beabsichtigt der Verband Region Stuttgart als Aufgabenträger und VVS-Gesellschafter die S-Bahn auszuschreiben und damit ein besseres Angebot zu geringeren Kosten zu erzielen. Andererseits stehen dem VRS die dafür notwendigen Informationen über Fahrgeldeinnahmen nicht zur Verfügung, weil der aktuelle S-Bahn-Betreiber DB Regio, ebenfalls VVS-Gesellschafter, die Zahlen geheim hält“, bemängelte VCD-Vorsitzender Matthias Lieb. „So ist es für Wettbewerber kaum möglich, ein ordentliches Angebot für die Stuttgarter S-Bahn zu kalkulieren.“ Dem Verband Region Stuttgart bleibt aus Sicht des VCD gar nichts anderes übrig als nur einen sogenannten Bruttovertrag anzubieten. Damit verblieben sowohl die Erlösrisiken als auch die Erlöschancen beim VRS.

Sollte ein anderer Anbieter als DB Regio die Ausschreibung für die S-Bahn gewinnen, so müsste dieser als Gesellschafter in den VVS aufgenommen werden. Die DB Regio müsste entsprechende Gesellschafteranteile abgeben. Da es hierfür keine Regeln gebe, fordert der VCD eine grundlegende Reform der VVS-Struktur. „Mischverbünde, in denen sowohl Aufgabenträger für den ÖPNV als auch Verkehrsunternehmen Stimmrechte besitzen, sind von massiven Interessenkonflikten geprägt und sollten deshalb zugunsten klarer Strukturen umgestaltet werden“, sagte VCD-Vorsitzender Matthias Lieb. So habe auch die Stadt Stuttgart mit einem Interessenkonflikt zu leben. Einerseits finanziere sie den VVS mit und vertrete damit die Interessen der Steuerzahler, andererseits vertrete sie auch die Eigentümerinteressen der SSB, die ebenfalls Gesellschafter und gleichzeitig Auftragnehmer des VVS sei.

Beispiele, wie Verkersverbünde wettbewerbskonform aufgestellt werden können, gibt es nach Einschätzung des VCD auch in Baden-Württemberg. So sei der Karlsruher Verkehrsverbund KVV ein Aufgabenträgerverbund. Die Verkehrs­leistungen würden dort vom Aufgabenträger festgelegt und von nicht beteiligten Unternehmen erbracht. Auch der Verkehrsverbund Rhein-Neckar VRN habe sich durch die Trennung in einen Zweckverband und eine Unternehmens­gesellschaft auf den Wettbewerb ausgerichtet. „Der VVS ist der älteste und umsatzstärkste Verkehrsverbund in Baden-Württemberg. Leider stammt die Struktur des VVS noch aus einer Zeit als es nur eine Staatsbahn, aber keinen Wettbewerb im Schienenverkehr gab“, bilanzierte VCD-Vorsitzender Matthias Lieb. „Diese Struktur geht am Markt vorbei und blockiert Innovationen zu Lasten der Fahrgäste und aller Steuerzahler.“

Hintergrund

Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) ist ein sogenannter Mischverbund. Aufgabenträger des ÖPNV (Land Baden-Württemberg, Verband Region Stuttgart, die Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr, Stadt Stuttgart) sowie die Verkehrsunternehmen (SSB, DB Regio, Busunternehmen) haben je 50% der Stimmrechte. Die Kosten werden zu rund 57% durch Fahrgeldeinnahmen, zu rund 43% durch öffentliche Zuschüsse finanziert.

Bruttovertrag: Der Gewinner der Ausschreibung der S-Bahn bekommt einen vorab festgelegten (Brutto)-Betrag für die zu erbringenden Leistungen, der Besteller der Leistungen (Verband Region Stuttgart) erhält die Fahrgeldeinnahmen. Der Betreiber hat seine Kosten zu kalkulieren, in der Regel erhält der Anbieter mit den geringsten Kosten den Zuschlag. Das Einnahmerisiko bzw. die Chance auf höhere Einnahmen bei steigenden Fahrgastzahlen liegt beim Besteller VRS.

Nettovertrag: Der Betreiber hat sowohl die Kosten als auch die möglichen Erlöse durch Fahrgeldeinnahmen vorab im Rahmen der Ausschreibung zu kalkulieren. Der Anbieter, der den geringsten Zuschuss (Kosten abzgl. Fahrgelderlöse) kalkuliert, erhält den Zuschlag. Das Erlösrisiko liegt beim Betreiber. Steigende Fahrgastzahlen (und damit steigende Erlöse) kommen dem Betreiber zu gute.


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