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Aktionsbündnis: Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 zulässig

Presseinformation Nr. 5/2008, Stuttgart, 11. Februar 2008

Aktionsbündnis für einen Bürgerentscheid zu Stuttgart 21

Neues Rechtsgutachten

Das Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 war und ist in vollem Umfang zulässig - ein Bürgerentscheid zu dem umstrittenen Projekt ist somit unumgänglich. Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster habe rechtswidrig gehandelt. Der Vorwurf die Initiatoren des Bürgerbegehrens hätten die Wähler getäuscht, fällt auf den OB selbst zurück.

Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten der renommierten Stuttgarter Anwaltskanzlei Zuck. Beauftragt wurde die Kanzlei vom Aktionsbündnis für einen Bürgerentscheid zu Stuttgart 21 und dem SÖS Gemeinderat Hannes Rockenbauch. Professor Dr. Holger Zuck widerspricht in allen Punkten der Rechtsauffassung der Stadt, das Bürgerbegehren sei unzulässig. Basierend auf dieser Auffassung lehnte der Stuttgarter Gemeinderat am 20.12.2007 den Bürgerentscheid zu Stuttgart 21 ab.

Professor Zuck betont, dass Bürgerbegehren nach neuster Rechtssprechung und nach der Novellierung der Gemeindeordnung "bürgerfreundlich" im Sinne einer Stärkung der direkten Demokratie auszulegen sind. Selbst vollzogene Gemeinderatsbeschlüsse sind inzwischen einem Bürgerbegehren zugänglich. Dieser neue Geist scheint im Stuttgarter Rathaus noch nicht angekommen zu sein. Das neue Gutachten wird Bestandteil der Begründung des Widerspruches gegen den Ablehnungs eines Bürgerbegehrens der Stadt Stuttgart vom 9.1.2008.

Neben dem Rechtsweg wird das Aktionsbündnis auch den politischen Widerstand gegen Stuttgart 21 weiter vorantreiben. So sind z.B. in den nächsten Monaten Informationsveranstaltungen in den Stuttgarter Stadtteilen und in der Region Stuttgart geplant. Bei diesen Vorträgen soll insbesondere das von den Umweltverbänden entwickelte Alternativkonzept Kopfbahnhof 21 näher vorgestellt werden. Termine stehen unter: www.stuttgart21-nein-danke.de

Weblinks

Das Gutachten zum Download: Gutachten zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Widerspruchs gegen den Bescheid der Landeshauptstadt Stuttgart vom 9. Januar 2008 (PDF, ca. 100KB)


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