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Verkehrsvertrag zwischen Land und DB ist wettbewerbswidrig

Presseinformation Nr. 05/05 vom Februar 2005

EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen "Beihilfen" ein

VCD: Verkehrsvertrag zwischen Land und DB ist wettbewerbswidrig

Verkehrsclub fordert Aufhebung des Nahverkehrsvertrages und mehr Ausschreibungen

Der Umwelt- und Verbraucherverband Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat die Aufhebung des langfristigen Verkehrsvertrages zwischen der Landesregierung und der Deutschen Bahn AG gefordert. Der Vertrag widerspreche europäischem Wettbewerbsrecht, verhindere günstigere Preise durch Ausschreibungen von Verkehrsleistungen und gehe letztendlich auf Kosten der Fahrgäste, die auf bessere Angebote verzichten müssten. Der VCD sieht sich durch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die BRD in seiner Forderung bestätigt.

VCD-Vorsitzender Matthias Lieb sagte: "Die bisherigen Ausschreibungen im Land haben gezeigt, dass günstigere Preise für das Land und bessere Angebote für die Fahrgäste sehr wohl möglich sind. Der langfristige Vertrag zwischen der DB und der Landesregierung ist aber zu unflexibel um kurz- und mittelfristig weite Teile der Verkehrsleistungen auszuschreiben. Er dient vielmehr der Besitzstandswahrung der Deutschen Bahn AG."

Nach Ansicht des VCD widerspricht der Vertrag in zweierlei Hinsicht geltendem EU-Recht. Zum einen seien staatliche Zahlungen für Verkehrsleistungen als Beihilfen zu werten, wenn sie marktübliche Preise übersteigen. Da in Baden-Württemberg keine Ausschreibungen zur Ermittlung von Marktpreisen stattgefunden hätten, könnten die Zahlungen des Landes von der EU als Beihilfen gewertet werden. Zum anderen schreiben sowohl die EU als auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Transparenz bei der Vertragsgestaltung sowie die Beachtung des Diskriminierungsverbots vor. Der baden-württembergische Verkehrsvertrag wurde aber geheim und ausschließlich zwischen der Landesregierung und der DB ausgehandelt. VCD-Vorsitzender Matthias Lieb: "Wesentliche Teile des Vertrages sind nach wie vor nicht öffentlich. Andere Anbieter hatten überhaupt keine Chance Angebote für Teilnetze abzugeben. Beim baden-württembergischen Nahverkehrsvertrag kann weder von Transparenz noch von Diskriminierungsfreiheit die Rede sein."

Nach Einschätzung des VCD ist der Nahverkehrsvertrag mit der DB auch eine Ursache für das Sparpaket, dem im vergangenen Jahr in Oberschwaben und im Allgäu jeder zweite Zug zum Opfer fiel. Zwar spreche die Landesregierung nach wie vor von "nachfrageorientierten Angebotsanpassungen". Bei genauerem Hinsehen zeige sich aber, dass die Kürzungen vielmehr an optimalen Zugumläufen der DB und damit Kostenreduzierungen für das Unternehmen DB orientiert seien. Der Verkehrsvertrag sei für flexible Lösungen ungeeignet und habe somit das Land gezwungen den Fahrplan mit dem "Dampfhammer" zu kürzen.

VCD-Vorsitzender Matthias Lieb: "Wir fordern die Landesregierung auf den Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn AG aufzuheben bevor sie von der EU dazu gezwungen wird und durch Ausschreibungen für mehr Wettbewerb im Schienenverkehr zu sorgen. Nur so können bessere Angebote für weniger Geld erreicht werden. Zum Wohle der Fahrgäste und zum Wohle aller Steuerzahler, deren Gelder schließlich möglichst transparent und effizient eingesetzt werden müssen."