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VCD fordert weitreichenden Luftreinhalteplan

Presseinformation Nr. 16/05, Stuttgart, 1. Juni 2005

Verkehrsclub begrüßt Stuttgarter Feinstaub-Gerichtsurteil

Der Umwelt- und Verbraucherverband Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßt das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, welches das Regierungspräsidium Stuttgart zur sofortigen Vorlage eines Luftreinhalteplans auffordert. Das Urteil bestätige, dass sowohl die Landesregierung als auch das Regierungspräsidium bei der Luftreinhaltung in den vergangenen Jahren untätig waren.

VCD-Geschäftsführer Werner Korn sagte: "Das Feinstaub-Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts ist beispielhaft für Baden-Württemberg und die ganze Bundesrepublik Deutschland. Es zeigt zum einen deutlich, dass es sich bei der EU-Feinstaubrichtlinie nicht um eine ökologische Spinnerei handelt, sondern um ein geltendes und klar formuliertes Gesetz zum Schutz der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger. Es zeigt zum anderen, dass die verantwortlichen Behörden im Land mit Verweis auf angebliche Interpretationsspielräume und selbst erzeugten Messdatenmangel die notwendige Erstellung von Luftreinhalteplänen schlicht verschlafen haben."

Der VCD sieht jetzt das Regierungspräsidium Stuttgart und die Landesregierung unter Zugzwang. Das Regierungspräsidium könne es sich jetzt nicht mehr leisten, einen wenig wirksamen Alibi-Luftreinhalteplan vorzulegen. Das Stuttgarter Urteil fordere einen Aktionsplan, der tatsächlich zur Reduzierung der Feinstaubbelastungen führt.

Mit Förderung des Car-Sharings, Verbesserung des öffentlichen Verkehrs, Förderung des Rad- und Fußverkehrs, Unterstützung betrieblichen Mobilitätsmanagements, einer nachhaltigen Flächennutzungsplanung, Straßenbenutzungsgebühren, innerörtlichem Tempolimit, gezielter Parkraumbewirtschaftung und nicht zuletzt Verkehrsbeschränkungen wie Umweltzonen oder Fahrverboten steht nach Ansicht des VCD ein ganzes Bündel geeigneter Maßnahmen zur Verfügung.

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