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VCD fordert Entschädigung nach Berliner Modell

Presseinformation Nr. 1/2011, Stuttgart, 5. Januar 2011

Stuttgarter S-Bahn-Chaos: VCD fordert angemessene Entschädigung

Verband Region Stuttgart lässt Nahverkehrskunden im Regen stehen

Der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßt die Ankündigung der Ver­antwortlichen der S-Bahn Stuttgart, ab kommenden Montag wieder einen funktio­nieren­den Nahverkehr rund um Stuttgart gewährleisten zu wollen. Der VCD fordert, die vom halbjährigen Chaos bei der S-Bahn geplagten Fahrgäste nach Berliner Vorbild angemessen zu entschädigen.

VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb: „Die bisherige Entschädigungsregelung ist schäbig und wird der Verantwortlichkeit der Deutschen Bahn überhaupt nicht gerecht.

Aus VCD-Sicht müsse nicht die S-Bahn Stuttgart für die Entschädigung der Fahrgäste aufkommen, sondern die DB Projektbau, die im Auftrag von DB Netz und den „Mit­tätern“ Land Baden-Baden-Württemberg, Stadt Stuttgart, Verband Region Stutt­gart und Flughafen Stuttgart das Projekt Stuttgart 21 umsetze. Deshalb wieder­hole der VCD seine Forderung, die Entschädigung aus dem Risikotopf zu Stuttgart 21 zu finanzieren und nicht die S-Bahn Stuttgart damit zu belasten, die für die Ver­spätungen und Zugausfälle nicht verantwortlich sei.

Auch der Verband Region Stuttgart (VRS) als zuständiger Aufgabenträger habe hier komplett versagt. „Statt sich um die Interessen der Nahverkehrskunden und Steuer­zahler zu kümmern und bei der Bahn die Einhaltung des Verkehrsvertrages einzu­for­dern, erweist sich der VRS wieder einmal als zahnloser Tiger", kritisiert Matthias Lieb. Während in anderen Bundesländern die Deutsche Bahn (DB) bei nicht erbrachten Verkehrsleistungen mit ordentlichen Vertragsstrafen rechnen müsse, lasse der VRS seine Nahverkehrskunden dagegen im Regen stehen.

Der VCD weist darauf hin, dass die DB durch die ausgefallenen Züge sogar noch Geld gespart hat. Um überhaupt an ihr Ziel zu kommen, mussten Nah­verkehrs­kunden teilweise eingeengt wie Ölsardinen in anderen Zügen mitfahren und auch für diese schlechte Leistung teuer bezahlen. Zudem seien auch Pendler mit DB-Fahrkarten von außerhalb der Region Stuttgart von den Einschränkungen betroffen gewesen und müssten ebenso entschädigt werden, fordert der VCD.

Bei der Höhe der Entschädigung verweist der VCD auf die Regelungen in Berlin. Nach dem dortigen S-Bahn-Chaos gelten Einzelfahrscheine als Tageskarten und Abo-Kunden können wochen- oder monatelang kostenlos fahren. Solche Regelungen könnten von den Fahrgästen auch tatsächlich als Ausgleich akzeptiert werden, so der VCD.

Eine dauerhafte Rückkehr zur Normalität im Stuttgarter S-Bahnverkehr zweifelt der Verkehrsclub angesichts der geplanten weiteren Umbauten allerdings an. Zukünftig soll die Rampe im S-Bahntunnel statt heute zweigleisig nur noch eingleisig sein, weitere Einschränkungen für die Fahrgäste seien damit vorprogrammiert.

Hintergrund:

Aufgrund der Bauarbeiten zu Stuttgart 21 von der DB angebotene Entschädigungs­regelung für S-Bahn-Pendler im VVS Stuttgart – gültig lediglich für VVS-ZeitTicket-Kunden (Quelle: http://www.vvs.de):

  • Inhaber von gültigen Wochen-, Monats- oder JahresTickets sowie FirmenTicketkunden können an allen Wochenenden im Februar 2011 (samstags und sonntags von Betriebsbeginn bis Betriebsende) mit ihrem Ticket innerhalb der darin eingetragenen Zonen eine weitere Person kostenlos mitnehmen.
  • Inhaber eines JahresTicketPlus, die von der oben genannten Maßnahme nicht unmittelbar profitieren, bieten wir einen DB-Reisegutschein in Höhe von 20,- Euro an. Die Gutscheine können in allen Reisezentren der DB für den Kauf von DB- und VVS-Tickets genutzt werden.
  • Bei den ZeitTicket-Inhabern aus Tamm und Asperg, wird sich die S-Bahn Stuttgart ebenfalls mit einem Reisegutschein entschuldigen.

Entschädigungsregelung S-Bahnverkehr Berlin (Quelle: http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/entschuldigungsregelung_index.htm)

  • Als Ausgleich für die andauernden Beeinträchtigungen bietet die S-Bahn allen Fahrgästen, die den ÖPNV in Berlin nutzen, ein Zusatz-Entschuldigungspaket im Gegenwert von 70 Millionen Euro an.
  • Abo- und Jahreskarteninhaber deren Ticket im November und Dezember gültig ist, sowie Studenten der Universitäten in Berlin, Potsdam und Wildau, die ein Semesterticket besitzen, fahren zwei Monate kostenlos. Inhaber von festen Monatskarten bzw. des Berlin-Tickets S erhalten im November und Dezember eine Bar-Erstattung von jeweils 15 €. Für Kunden mit gleitenden Monatskarten verlängert die S-Bahn Berlin die Gültigkeit im November um zwei Wochen. Zusätzlich können alle Kunden an den Wochenenden im November und Dezember 2010 mit einem Einzelfahrausweis den ganzen Tag fahren.

Weitere Informationen zu Stuttgart 21


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