Überhöhte Gleisneigung bei Stuttgart 21
Gemeinssame Presseinformation VCD/BUND, Nr. 21/2014, Stuttgart, 6. Oktober 2014
VCD und BUND: Genehmigung für den Tiefbahnhof Stuttgart 21 rechtswidrig
Eisenbahnbundesamt kann keinen Nachweis gleicher Sicherheit für die überhöhte Gleisneigung vorlegen
Für den geplanten Tiefbahnhof Stuttgart 21 ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig zustande gekommen, ergibt ein Gutachten, das der renommierte Eisenbahnexperte Sven Andersen im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des ökologischen Verkehrsclub (VCD) erstellt hat.
Gemäß der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) für Eisenbahnen in Deutschland müsse der Nachweis gleicher Sicherheit geführt werden, wenn man von den anerkannten Regeln der Technik abweichen wolle, beschreibt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb die gesetzlichen Regelungen. Dies gelte auch für den Tiefbahnhof Stuttgart 21, der mit einer sechsfach über dem Grenzwert liegenden Gleisneigung gebaut werden soll, betont Lieb. „Tatsächlich ist aufgrund der überhöhten Schrägneigung alle 4,5 bis 5,5 Jahre ein schwerwiegendes Schadensereignis zu erwarten“, zitiert Lieb aus dem Gutachten.
Recherchen des VCD hätten nun ergeben, dass beim Eisenbahnbundesamt (EBA) kein solcher Nachweis gleicher Sicherheit für das sichere Verhindern des Wegrollens von Zügen vorliege. „Damit ist der Planfeststellungsbeschluss für den Tiefbahnhof Stuttgart 21 aufzuheben, da die Sicherheit für die Fahrgäste nicht gewährleistet und der Beschluss rechtswidrig zustande gekommen ist“, erklärt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb.
Im September 2013 habe der EBA-Vizepräsident Schweinsberg anlässlich einer Tagung zur Zulassung neuer Fahrzeuge erklärt, dass für Stuttgart 21 kein Nachweis gleicher Sicherheit geführt worden sei, da dies nicht beantragt gewesen wäre – dabei sei die Rechtslage eindeutig, der Nachweis sei auf jeden Fall zu erbringen, erklärt BUND-Regionalgeschäftsführer Gerhard Pfeifer. „Das Gutachten zeigt die hohen Risiken des Schrägbahnhofs, aber auch die politische Einflussnahme zur Erlangung des Planfeststellungsbeschlusses auf –die Sicherheit der Fahrgäste wurde fahrlässig politischen Ideen zur Stadtentwicklung geopfert“, kritisiert Gerhard Pfeifer und fordert Aufklärung über die unzulässige politische Einflussnahme auf das EBA.
BUND und VCD fordern einen für die Fahrgäste sicheren und gesetzeskonformen Bau, das bedeute, dass die Gleisneigung im Tiefbahnhof auf 0,25 Prozent begrenzt werden müsse. De Facto bedeute dies das Ende von Stuttgart 21, da aufgrund der Zwangspunkte der S-Bahn- und Stadtbahnlinien deren Verlegung extrem aufwändig und damit teuer wäre.
Die vom EBA für die Inbetriebnahme zu prüfenden neuen Auflagen für den Tiefbahnhof zur Herstellung der Sicherheit würden aus Sicht der Verbände so starke Einschränkungen für den Tiefbahnhof bedeuten, dass die Leistungsfähigkeit massiv beschnitten würde. Deshalb müssten diese Auflagen jetzt bekannt gemacht werden.
Hintergrund:
Beim geplanten achtgleisigen Durchgangsbahnhof im Rahmen des Projektes Stuttgart 21 beträgt die Gleisneigung 1,534 Prozent und liegt damit sechsfach über dem Grenzwert der EBO von 0,25 Prozent. Dies bedeutet, dass über die Bahnsteiglänge des neuen Tiefbahnhofs der Höhenunterschied rund 6,5 Meter oder zweieinhalb Stockwerke beträgt. Während bei einer EBO-konformen Gleisneigung von maximal 0,25 Prozent Züge nicht wegrollen können, ist bei Stuttgart 21 die Gleisneigung so hoch, dass sich ungebremste Züge durch die Hangabtriebskraft alleine in Bewegung setzen.
Download
Gutachten über die Beurteilung der überhöhten Gleisneigung beim Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der EBO und dem bisherigen Verfahrensablauf von Dipl.-Ing. Sven Andersen, BDir. a. D., vom 4.10.2014:
- Gutachten zur überhöhten Gleisneigung bei Stuttgart 21 (PDF, 52 Seiten, ca 8MB)
Presse
- Die Stuttgarter Zeitung, 5.10.2014: Stuttgart 21: Neue Zweifel an der Sicherheit - Gutachter warnt vor Unfallrisiken im geplanten Tiefbahnhof
- SWR Landesschau vom 5.10.2014 (Minute 1:20)
Weitere Informationen zu Stuttgart 21
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