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Überhöhte Gleisneigung bei Stuttgart 21

Gemeinssame Presseinformation VCD/BUND, Nr. 21/2014, Stuttgart, 6. Oktober 2014

VCD und BUND: Genehmigung für den Tiefbahnhof Stuttgart 21 rechtswidrig

Eisenbahnbundesamt kann keinen Nachweis gleicher Sicherheit für die überhöhte Gleisneigung vorlegen

Für den geplanten Tiefbahnhof Stuttgart 21 ist der Plan­fest­stellungsbeschluss rechts­widrig zustande gekommen, ergibt ein Gutachten, das der renommierte Eisen­bahn­experte Sven Andersen im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch­land (BUND) und des ökologischen Verkehrsclub (VCD) erstellt hat.

Gemäß der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) für Eisen­bahnen in Deutsch­land müsse der Nachweis gleicher Sicherheit geführt werden, wenn man von den anerkannten Regeln der Tech­nik abweichen wolle, beschreibt VCD-Landes­vor­sitzender Matthias Lieb die gesetzlichen Regelungen. Dies gelte auch für den Tief­bahnhof Stuttgart 21, der mit einer sechsfach über dem Grenz­wert liegenden Gleisneigung gebaut werden soll, betont Lieb. „Tat­sächlich ist aufgrund der über­höhten Schrägneigung alle 4,5 bis 5,5 Jahre ein schwerwiegendes Schadensereignis zu erwarten“, zitiert Lieb aus dem Gutachten.

Recherchen des VCD hätten nun ergeben, dass beim Eisen­bahn­bundesamt (EBA) kein solcher Nachweis gleicher Sicherheit für das sichere Verhindern des Wegrollens von Zügen vorliege. „Damit ist der Plan­feststellungsbeschluss für den Tiefbahnhof Stutt­gart 21 aufzuheben, da die Sicherheit für die Fahrgäste nicht gewährleistet und der Beschluss rechtswidrig zustande gekommen ist“, erklärt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb.

Im September 2013 habe der EBA-Vizepräsident Schweinsberg anlässlich einer Tagung zur Zulassung neuer Fahrzeuge erklärt, dass für Stuttgart 21 kein Nachweis gleicher Sicherheit geführt worden sei, da dies nicht beantragt gewesen wäre – dabei sei die Rechtslage eindeutig, der Nachweis sei auf jeden Fall zu erbringen, erklärt BUND-Regionalgeschäftsführer Gerhard Pfeifer. „Das Gut­achten zeigt die hohen Risiken des Schrägbahnhofs, aber auch die politische Einflussnahme zur Er­lan­gung des Plan­fest­stellungs­beschlusses auf –die Sicherheit der Fahrgäste wurde fahr­lässig politischen Ideen zur Stadtentwicklung geopfert“, kritisiert Gerhard Pfeifer und fordert Aufklärung über die unzulässige politische Einflussnahme auf das EBA.

BUND und VCD fordern einen für die Fahrgäste sicheren und gesetzes­konformen Bau, das bedeute, dass die Gleisneigung im Tiefbahnhof auf 0,25 Prozent begrenzt werden müsse. De Facto bedeute dies das Ende von Stuttgart 21, da aufgrund der Zwangs­punkte der S-Bahn- und Stadtbahnlinien deren Verlegung extrem aufwändig und damit teuer wäre.

Die vom EBA für die Inbetriebnahme zu prüfenden neuen Auflagen für den Tief­bahn­hof zur Herstellung der Sicherheit würden aus Sicht der Verbände so starke Ein­schränkungen für den Tiefbahnhof bedeuten, dass die Leistungsfähigkeit massiv beschnitten würde. Deshalb müssten diese Auflagen jetzt bekannt gemacht werden.

Hintergrund:

Beim geplanten achtgleisigen Durchgangsbahnhof im Rahmen des Projektes Stutt­gart 21 beträgt die Gleisneigung 1,534 Prozent und liegt damit sechsfach über dem Grenzwert der EBO von 0,25 Prozent. Dies bedeutet, dass über die Bahn­steig­länge des neuen Tiefbahnhofs der Höhenunterschied rund 6,5 Meter oder zwei­einhalb Stockwerke beträgt. Während bei einer EBO-konformen Gleis­neigung von maximal 0,25 Prozent Züge nicht wegrollen können, ist bei Stuttgart 21 die Gleisneigung so hoch, dass sich ungebremste Züge durch die Hangabtriebskraft alleine in Bewegung setzen.

Download

Gutachten über die Beurteilung der überhöhten Gleisneigung beim Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der EBO und dem bis­herigen Verfahrensablauf von Dipl.-Ing. Sven Andersen, BDir. a. D., vom 4.10.2014:

Presse

Weitere Informationen zu Stuttgart 21


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