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VCD begrüßt Änderung der Landesbauordnung

Presseinformation Nr. 22/2014, Stuttgart, 5. November 2014

Änderungen im Bereich bei Rad- und Kfz-Stellplätzen längst überfällig

Parallel weiterer Ausbau des Nahverkehrsangebots und der Radinfrastruktur unverzichtbar

Der ökologische Verkehrsclub begrüßt die heute im Landtag be­schlos­sene No­ve­llierung der Landesbauordnung (LBO) als wichtiges und richtiges Vorhaben, mit dem zukünftig bereits bei Neubauten der Fokus verstärkt auf die Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen gelegt wird. Insbesondere die neu eingeführte allgemeine Stell­platz­pflicht für Fahrräder hält der VCD für längst überfällig.

Eine Schlüsselrolle für den zukunftsfähigen Verkehr in Städten neh­men der öffentliche Nahverkehr und der Fahrradverkehr ein, da sie am besten geeignet sind, den Folgen des motorisierten Indi­vi­dual­verkehrs wie Flächenverbrauch, Verlärmung und Luft­ver­schmutzung wirksam zu begegnen“, erklärt VCD-Landes­vor­sitzender Matthias Lieb.

Daher ist die neu in § 35 Absatz 4 LBO aufgenommene Pflicht zur Anlage von Fahrrad-Stellplätzen nur folgerichtig“, stellt der VCD-Landesvorsitzende fest. Vor allem Pe­de­lecs entwickeln sich zunehmend zu einer wirklichen Alternative zum Auto auf kurzen und mittleren Strecken. Bisher entschied sich, ob zum Rad bzw. Elektrorad oder zum Autoschlüssel gegriffen wird auch daran, in­wie­weit geeignete Abstell­plätze vor­han­den sind oder eben nicht. Diesem Mangel wird nun mit den Änderungen zur LBO endlich Rechnung getragen.

Positiv bewertet der VCD ebenso neu aufgenommene Regelungen wie zum Beispiel die Möglichkeit, bis zu einem Viertel der vor­geschriebenen Kfz-Stellplätze durch Rad-Stellplätze zu ersetzen, die erweiterte Option für Kommunen, durch örtliche Bau­vorschrift auch weniger als den nach § 37 LBO vor­geschriebenen not­wendigen privaten Kfz-Stellplatz pro Wohnung festlegen oder aber die Ablösung von Auto-Stell­plätzen für Carsharing-Stellplätze verwenden zu können. Diese Vorgaben könnten nach Ansicht des VCD allerdings erst dann ihre volle Wirkung hinsichtlich eines gesteigerten, umweltfreundlichen Mobilitätsverhaltens entfalten, wenn gleich­zeitig das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs weiter ausgebaut und die Rad­infra­struktur maßgeblich verbessert werde.


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