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VCD verwundert über Kritik von Stadt und Verband Region Stuttgart am Filderdialog

Presseinformation Nr. 11/2012, Stuttgart, 02. Mai 2012

Ergebnis des neuen Bürgerbeteiligungsverfahrens ändert nichts am Schlichter­spruch/ Verband Region Stuttgart widerspricht eigenen Beschlüssen

Der ökologische Verkehrsclub (VCD) erinnert die Stuttgart 21-Be­für­worter an die Schlichtung samt dem Schlichterspruch ‚Stuttgart21­plus’[1], zu dessen zentralen Bestandteilen der Erhalt der bestehenden Gäubahntrasse zählt. VCD-Landes­vor­sitzender Matthias Lieb zeigt sich angesichts der massiven Kritik von Ober­bürger­meister Dr. Wolfgang Schuster sowie des Vorsitzenden des Verband Region Stutt­gart (VRS), Thomas S. Bopp, am geplanten Filderdialogverfahren umso ver­wunder­ter, da beide in ihrer Funktion als Projektbefürworter vor der Volks­abstimmung öffentlich erklärt hatten, dass sie ‚Stuttgart21­plus’ und damit auch den Erhalt der Gäubahn realisieren wollten.

Welche Lösung beim Filderdialog zur Anbindung des Tiefbahnhofes an die Neu­bau­strecke Wendlingen-Ulm im Bereich der Filder letztlich beschlossen wird, ändert nichts am Ergebnis des Schlichterspruchs und dem Willen der Beteiligten sich daran zu halten“, stellt der VCD-Vorsitzende fest.

Matthias Lieb ergänzt: „Auch der Verband Region Stuttgart hat sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, die Gäubahnstrecke direkt zum Haupt­bahnhof zu erhalten, wie die Be­schluss­vorlage für die Verkehrs­aus­schuss­sitzung am 30.01.2008[2] belegt.“ Der VRS sehe die Gäubahn­trasse „als langfristige Option zum Ausbau der Leistungsfähigkeit des Schienen­verkehrs in der Region“ zitiert der VCD-Vorsitzende aus der Sitzungs­vorlage. Die Vertreter des VRS hätten in diesem Beschluss­papier zwar festgehalten, dass für die Deutsche Bahn (DB) AG im Zuge des Baus von Stuttgart 21 die Gäu­bahn­anbindung des Bahnhofes nicht mehr benötigt werde. Der VRS habe sich aber gleich­zeitig für den Vorschlag im Regionalplan ausgesprochen, diesen Strecken­abschnitt betriebsfähig zu erhalten.

Aus Sicht des VCD stellten sich der Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart und der Vorsitzende des VRS mit ihrer Kritik gegen ihre eigenen Zusagen und Planungen – ein Verhalten, das der VCD für zumindest irritierend halte. Demgegenüber sei aus Sicht des Ver­kehrs­clubs gegen das Vorgehen des Ministeriums für Verkehr und Infra­struktur, das die Möglichkeiten prüfe, den Vorschlag des Regionalplans um­zusetzen, aufgrund der Vorgaben im Schlichterspruch, nichts einzuwenden.

Der Verkehrsclub weist zudem darauf hin, dass für das Notfallkonzept für die S-Bahn (beim Linientausch) beziehungsweise nach den DB-Planungen für den Fernverkehr ebenfalls der Erhalt der Gäubahn notwendig sei. Da über das Fahrplankonzept für die S-Bahn bei Stuttgart 21 bis heute nicht abschließend entschieden sei, könne der Erhalt der Gäubahn nicht als Widerspruch zu den Prämissen der Finanzierungs­vereinbarung zu Stuttgart 21 angesehen werden, wie die Brief-Unterzeichner zu vermitteln versuchten.

Deshalb begrüßt der VCD, wenn beim Filderdialog die noch nicht planfestgestellten Elemente von Stuttgart 21 einen kritischen Prüfung unterzogen werden. Ziel müsse sein, für die Fahrgäste die beste Lösung zu erreichen – abseits von Ideologien, er­klärt Matthias Lieb und fährt fort: Dazu gehöre auch die Mär, dass alle Bahnfahrer fliegen wollten.

Quellen

[1] Ziff. 11.3 des Schlichterspruchs:

Für die Fortführung des Baus von S 21 halte ich aus den genannten Gründen folgende Verbesserungen für unabdingbar: ...3. Die Gäubahn bleibt aus landschaftlichen, öko­logischen und verkehrlichen Gesichtspunkten erhalten und wird leistungsfähig, z.B. über den Bahnhof Feuerbach, an den Tiefbahnhof angebunden."

[2] Sitzungsvorlage Nr. 130/2008 – Verkehrsausschuss am 30.01.2008:

Auszug aus „Tagesordnungspunkt 1 – Projekt ‚Stuttgart 21’ / Stand der Planungen“:

„Zu Flughafen und Gäubahn:

….Die Trasse der Gäubahn wird als langfristige Option zum Ausbau der Leistungs­fähigkeit des Schienenverkehrs in der Region angesehen. Sie wird daher als Trasse für den Schienenverkehr in der Raumnutzungskarte des gültigen Regional­plans wie auch im Regionalplanentwurf dargestellt und regionalplanerisch gesichert. Im Zuge der Um­setzung des Projektes Stuttgart 21 wird die Gäubahn zwar durch die baulichen Maßnahmen außer Betrieb genommen, und die Bahn sieht die Gäubahn im Abschnitt Stuttgart Hauptbahnhof bis Stuttgart Rohr mit der Realisierung von Stuttgart 21 als entbehrlich an. Der Regionalplan weist aber als Vorschlag aus, diese betriebsfähig zu erhalten, um bei entsprechendem Bedarf im Zuge eines Ausbaus des Nordkreuzes zur Verbesserung des regionalen Schienen­verkehrs beitragen zu können.

Weitere Informationen zu Stuttgart 21


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