VCD verwundert über Kritik von Stadt und Verband Region Stuttgart am Filderdialog
Presseinformation Nr. 11/2012, Stuttgart, 02. Mai 2012
Ergebnis des neuen Bürgerbeteiligungsverfahrens ändert nichts am Schlichterspruch/ Verband Region Stuttgart widerspricht eigenen Beschlüssen
Der ökologische Verkehrsclub (VCD) erinnert die Stuttgart 21-Befürworter an die Schlichtung samt dem Schlichterspruch ‚Stuttgart21plus’[1], zu dessen zentralen Bestandteilen der Erhalt der bestehenden Gäubahntrasse zählt. VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb zeigt sich angesichts der massiven Kritik von Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster sowie des Vorsitzenden des Verband Region Stuttgart (VRS), Thomas S. Bopp, am geplanten Filderdialogverfahren umso verwunderter, da beide in ihrer Funktion als Projektbefürworter vor der Volksabstimmung öffentlich erklärt hatten, dass sie ‚Stuttgart21plus’ und damit auch den Erhalt der Gäubahn realisieren wollten.
„Welche Lösung beim Filderdialog zur Anbindung des Tiefbahnhofes an die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm im Bereich der Filder letztlich beschlossen wird, ändert nichts am Ergebnis des Schlichterspruchs und dem Willen der Beteiligten sich daran zu halten“, stellt der VCD-Vorsitzende fest.
Matthias Lieb ergänzt: „Auch der Verband Region Stuttgart hat sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, die Gäubahnstrecke direkt zum Hauptbahnhof zu erhalten, wie die Beschlussvorlage für die Verkehrsausschusssitzung am 30.01.2008[2] belegt.“ Der VRS sehe die Gäubahntrasse „als langfristige Option zum Ausbau der Leistungsfähigkeit des Schienenverkehrs in der Region“ zitiert der VCD-Vorsitzende aus der Sitzungsvorlage. Die Vertreter des VRS hätten in diesem Beschlusspapier zwar festgehalten, dass für die Deutsche Bahn (DB) AG im Zuge des Baus von Stuttgart 21 die Gäubahnanbindung des Bahnhofes nicht mehr benötigt werde. Der VRS habe sich aber gleichzeitig für den Vorschlag im Regionalplan ausgesprochen, diesen Streckenabschnitt betriebsfähig zu erhalten.
Aus Sicht des VCD stellten sich der Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart und der Vorsitzende des VRS mit ihrer Kritik gegen ihre eigenen Zusagen und Planungen – ein Verhalten, das der VCD für zumindest irritierend halte. Demgegenüber sei aus Sicht des Verkehrsclubs gegen das Vorgehen des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, das die Möglichkeiten prüfe, den Vorschlag des Regionalplans umzusetzen, aufgrund der Vorgaben im Schlichterspruch, nichts einzuwenden.
Der Verkehrsclub weist zudem darauf hin, dass für das Notfallkonzept für die S-Bahn (beim Linientausch) beziehungsweise nach den DB-Planungen für den Fernverkehr ebenfalls der Erhalt der Gäubahn notwendig sei. Da über das Fahrplankonzept für die S-Bahn bei Stuttgart 21 bis heute nicht abschließend entschieden sei, könne der Erhalt der Gäubahn nicht als Widerspruch zu den Prämissen der Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 angesehen werden, wie die Brief-Unterzeichner zu vermitteln versuchten.
Deshalb begrüßt der VCD, wenn beim Filderdialog die noch nicht planfestgestellten Elemente von Stuttgart 21 einen kritischen Prüfung unterzogen werden. Ziel müsse sein, für die Fahrgäste die beste Lösung zu erreichen – abseits von Ideologien, erklärt Matthias Lieb und fährt fort: Dazu gehöre auch die Mär, dass alle Bahnfahrer fliegen wollten.
Quellen
[1] Ziff. 11.3 des Schlichterspruchs:
„Für die Fortführung des Baus von S 21 halte ich aus den genannten Gründen folgende Verbesserungen für unabdingbar: ...3. Die Gäubahn bleibt aus landschaftlichen, ökologischen und verkehrlichen Gesichtspunkten erhalten und wird leistungsfähig, z.B. über den Bahnhof Feuerbach, an den Tiefbahnhof angebunden."
[2] Sitzungsvorlage Nr. 130/2008 – Verkehrsausschuss am 30.01.2008:
Auszug aus „Tagesordnungspunkt 1 – Projekt ‚Stuttgart 21’ / Stand der Planungen“:
„Zu Flughafen und Gäubahn:
….Die Trasse der Gäubahn wird als langfristige Option zum Ausbau der Leistungsfähigkeit des Schienenverkehrs in der Region angesehen. Sie wird daher als Trasse für den Schienenverkehr in der Raumnutzungskarte des gültigen Regionalplans wie auch im Regionalplanentwurf dargestellt und regionalplanerisch gesichert. Im Zuge der Umsetzung des Projektes Stuttgart 21 wird die Gäubahn zwar durch die baulichen Maßnahmen außer Betrieb genommen, und die Bahn sieht die Gäubahn im Abschnitt Stuttgart Hauptbahnhof bis Stuttgart Rohr mit der Realisierung von Stuttgart 21 als entbehrlich an. Der Regionalplan weist aber als Vorschlag aus, diese betriebsfähig zu erhalten, um bei entsprechendem Bedarf im Zuge eines Ausbaus des Nordkreuzes zur Verbesserung des regionalen Schienenverkehrs beitragen zu können.“
Weitere Informationen zu Stuttgart 21
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