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Stuttgart 21 blockiert Ausbau des ÖPNV

Presseinformation Nr. 24/2012, Stuttgart, 17. Oktober 2012

Finanzierungslücke bei Vorhaben im Land von rund 1,2 Milliarden Euro nach 2019

Der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) soll nach der Grün-Roten Landesregierung ein Schwerpunkt der Verkehrspolitik sein – doch eine aktuelle Unter­suchung des ökologischen Verkehrsclub Deutschland (VCD) zeigt, dass hierfür überhaupt kein Geld zur Verfügung steht: Der Bund möchte die Förderung im Jahr 2019 einstellen, bis dahin wird das Geld vollständig für die begonnenen Projekte benötigt.

In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von geplanten Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, doch die Baukosten sind doppelt so hoch wie die für alle zehn westdeutschen Bundesländer zusammen zur Verfügung stehenden Bundesmittel“, erklärt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb. Anträgen in Höhe von 1,57 Milliar­den Euro aus Baden-Württemberg stünden bundesweit Finanzmitteln von 0,756 Milliar­den Euro für die Zeit nach 2016 gegenüber, so der VCD. Doch auch andere Bundes­länder wollten den Nahverkehr ausbauen, so dass bundesweit nur jede sechste Maßnahme überhaupt Geld erwarten könne, erläutert der VCD-Landes­vorsitzende.

Durch die aktuellen Großprojekte in Baden-Württemberg sei hier eine besondere Situation. Matthias Lieb: „Nach Abzug der Mittel für die Fertigstellung der be­gon­ne­nen Projekte in anderen Bundes­ländern sowie Stuttgart 21, dem Karlsruher Stadtbahntunnel und der Stadtbahn Heilbronn Nord stehen bis zum Ende des Bundes-Gemeindeverkehrs­finanzierungsgesetz (Bundes-GVFG) im Jahr 2019 deutschlandweit nur noch 56 Millionen Euro oder sieben Prozent der gesamten Mittel für neue Projekte zur Verfügung.“ Dies zeige die Auswertung des GVFG-Bundesprogramms 2012-2016 durch den VCD.

Es ist völlig unrealistisch, dass die anderen Bundesländer zugunsten von Karlsruhe und Stuttgart auf ihre Projekte verzichten“, erklärt Matthias Lieb. Viel wahrscheinlicher sei, dass der Bund die Auszahlung der Mittel für die Vorhaben in Baden-Württemberg weiter verzögere, vermutet der VCD. „Schon jetzt ist die Auszahlung der Bundes­zuschüsse für Stuttgart 21 um 122 Millio­nen Euro im Vergleich zur Finanzierungs­vereinbarung im Verzug, außerdem sind trotz Baubeginn die Bedingungen für die Aufnahme von Stuttgart 21 ins GVFG-Progamm noch nicht erfüllt“, stellt Matthias Lieb fest und fragt, was dies für Auswirkungen auf den Zeitplan des Projektes und auf die Kostenbeteiligung von Land, Stadt und Region habe. Laut Finanzierungs­vereinbarung hätten die Projektträger der Deutschen Bahn (DB) die fehlenden GVFG-Mittel zu ersetzen, erklärt der VCD.

Der VCD fordert zur Herstellung von Planungssicherheit für die weiteren ÖPNV-Vorhaben im Land wie die Breisgau S-Bahn, die Strecke Calw – Weil der Stadt, die Regionalstadtbahn Neckar-Alb, die weiteren Stadtbahnausbauten in Ulm, Mannheim, Heidelberg, Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart eine Finanzierungsperspektive über 2019 hinaus. „Angesichts der vielen Projekte werden für Baden-Württemberg pro Jahr mindestens 100 Millionen Euro aus dem GVFG-Bundesprogramm benötigt“, erläutert Matthias Lieb den nötigen Finanzierungsumfang. Anderenfalls hätten die genannten ÖV-Projekte keine Chance auf Realisierung, so der VCD abschließend.

Hintergrundinformationen:

Ende September hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) das GVFG-Bundes­programm (Bereich ÖV) für die Jahre 2012 bis 2016 ver­öffent­licht; Das Bundesprogramm des GVFG läuft Ende 2019 aus. Eine Nach­folge­regelung gibt es bislang nicht. Für die Mittelinanspruchnahme bis 2019 wird derzeit gefordert, dass die Schlussabrechnung bis 2019 vorliegen muss. Diese Unsicherheit behindert derzeit die Fortsetzung von Planungen für Projekte der Kategorie C.

Mit dem Programm unterstützt der Bund die Länder bei großen Vorhaben zum Aus­bau der Schieneninfrastruktur des ÖPNV in den Kommunen. Dazu gehören U-Bahnen, Straßenbahnen und Stadtbahnen sowie S-Bahnen und Regionalzüge. Bis 2016 stehen dafür insgesamt 1,7 Milliarden Euro bereit. Davon gehen rund 1,3 Milliarden Euro in die alten und 400 Millionen Euro in die neuen Länder. Insgesamt stellt der Bund den Ländern für den ÖV im Jahr 2012 rund 8,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Bis 2019 sind gemäß § 10 GVFG für die alten Bundesländer jährlich 252,08 Millionen Euro für Schienenverkehrsprojekte im ÖPNV vorgesehen. Vorraussetzung ist, dass diese ein Volumen von 50 Millionen Euro überschreiten und in Verdichtungsräumen oder zugehörigen Randgebieten liegen.

Für die Zeit nach 2016 (bis 2019) haben die Länder bereits einen Bedarf an Bundes­zuschüssen in Höhe von 4.543 Millionen Euro angemeldet. Den alten Bundes­ländern stehen aus dem Bundesprogramm noch 756 Millionen Euro zur Verfügung, somit könnten bis 2019 noch knapp 17 Prozent der gewünschten Projekte realisiert werden.

Quelle: Bundesprogramm 2012-2016 für die Vorhaben des öffentlichen Personen­nahverkehrs nach § 6 Abs. 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

Projekte in Baden-Württemberg:

Kategorie A (nach 2012 noch >10 Millionen Euro; in Mio. €):

Karlsruhe Stadtbahntunnel Innenstadt 134,55
Stuttgart Stadtbahn U12: 50,24
DB Stadtbahn Heilbronn Nord: 22,50
DB S60 Böblingen-Renningen: 21,50

Kategorie B [in Mio. €]:

Karlsruhe Stadtbahntunnel Innenstadt 79,99

Kategorie C [in Mio. €]: u. a.

Stuttgart 21: DB 173,30
Karlsruhe: Stadtbahntunnel 78,72
Breisgau S-Bahn (DB+SWEG) 175,15
Freiburg Stadtbahn 69,01
Heidelberg 2020 69,00
Mannheim Stadtbahn Nord 38,23
S-Bahn Rhein/Neckar 102,36
Calw – Weil der Stadt 42,00
Regionalstadtbahn Neckar-Alb 332,46
Ulm Straßenbahn Neu-Ulm 120,80
Stadtbahn Stuttgart 134,83
Stadtbahn Spöck-Bruchsal-Wagh. 135,00

Im Zeitraum 2012 bis 2016 sind für Baden-Württemberg 400 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm (davon 123 Millionen Euro aus nicht abgerufenen Restmitteln aus anderen Bundesländern) vorgesehen.

Finanzvolumen GVFG-Bundesprogramm 2017-2019 für die alten Bundesländer: 756 Mio. €

  • abzgl. Restbetrag für Fertigstellung begonnener Projekte anderer Bundesländer: 300 Mio. €
  • abzgl. begonnene Projekte in BaWü:
S21 (DB und Stadtbahn) 192,42 €
Stadtbahn Heilbronn Nord 48,70 €
Karlsruhe Stadtbahntunnel 158,71 €
Gesamt: 399,83 €

Restbetrag für weitere Projekte alte Bundesländer: 56 Mio. €

Der weitere Finanzbedarf nach 2019 beträgt 1,173 Milliarden Euro. für angemeldete Projekte in Baden-Württemberg.

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