Verkehrsvertrag: Landesregierung zur Bittstellerin degradiert
Presseinformation Nr. 4/2009, Stuttgart, 16. Februar 2009
Versäumnisse des Landes beim Verkehrsvertrag ermöglichen Bahn Kürzungen der Öffnungszeiten nach Gutdünken
Große Versäumnisse der Landesregierung bei der Debatte um die Öffnungszeiten der Reisezentren der Deutschen Bahn (DB) sieht der Umwelt- und Verbraucherverband Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V.. Während die DB AG massive Kürzungen bei den Öffnungszeiten der Bahn-Reisezentren in Baden-Württemberg an allen Wochentagen plane, so der VCD weiter, appelliere der zuständige Staatssekretär Köberle lediglich an die DB AG, zumindest am Wochenende diese Kürzungen nicht zu realisieren.
"Mehr als ärgerlich ist, dass die Landesregierung die DB AG anbetteln muss, die Kürzungen nicht vorzunehmen, während üblicherweise zwischen der DB AG und den Ländern vertragliche Regelungen bestehen", beklagt Matthias Lieb, VCD-Landesvorsitzender. "Während viele Bundesländer wie zum Beispiel Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen klare Bestimmungen in den Verkehrsverträgen haben, wie und wann die Öffnungszeiten geändert werden können, fehlt dieser Passus in Baden-Württemberg", kritisiert Lieb weiter.
Von Seiten der Landesregierung sei der noch bis 2016 laufende Vertrag nach Ansicht des VCD schlecht ausgehandelt worden. Das führte dazu, dass die Bahnkunden bereits 2007 deutliche Fahrplankürzungen hätten hinnehmen müssen und gleichzeitig der Fahrkartenverkauf in den Zügen abgeschafft worden sei, erläutert Lieb. Dabei würden in Baden-Württemberg die Fahrgastzahlen zunehmen, erklärt der Vorsitzende, so dass auch die Einnahmen der Bahn gestiegen seien und somit kein Grund bestünde, die Öffnungszeiten zu reduzieren. Stattdessen müssten viele Kunden nicht nur mit einem immer schlechteren Bahnservice, sondern auch mit vielerorts übervollen Zügen Vorlieb nehmen, empört sich der VCD.
Während die Landesregierung der DB AG durch den Verzicht auf Ausschreibungen im Nordwürttemberg-Netz und auf der Südbahn auf Jahre hinweg - und aus VCD-Sicht überhöhte - Einnahmen garantiere, nutze die DB AG jede Regelungslücke im Vertrag zu ihren Gunsten aus. Das für den Steuerzahler teure und für den Bahnfahrer fatale Verhalten der Landesregierung könne man sich nur schwer erklären - außer dass sie das Wohlwollen der Bahn für Stuttgart 21 unter allen Umständen benötige, beklagt der Landesvorsitzende.
Hintergrundinformation:
Das Land Bayern erlaubt Änderungen bei den Öffnungszeiten seiner Reisezentren nur unter gewissen Vorgaben. Die Reisezentren sind in vier Kategorien für die Öffnungszeiten eingeteilt. Unter der Bedingung, dass die Umsatzzahlen rückläufig sind, kann der jeweilige Betreiber innerhalb dieser Kategorien die Öffnungszeiten ändern. Darüber hinaus muss er mögliche Kürzungen mit der Landesregierung einvernehmlich regeln.
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