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Verkehrsvertrag: Landesregierung zur Bittstellerin degradiert

Presseinformation Nr. 4/2009, Stuttgart, 16. Februar 2009

Versäumnisse des Landes beim Verkehrsvertrag ermöglichen Bahn Kürzungen der Öffnungszeiten nach Gutdünken

Große Versäumnisse der Landesregierung bei der Debatte um die Öff­nungs­zeiten der Reisezentren der Deutschen Bahn (DB) sieht der Um­welt- und Verbraucherverband Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V.. Während die DB AG massive Kürzungen bei den Öff­nungs­zeiten der Bahn-Reisezentren in Baden-Württemberg an allen Wochentagen plane, so der VCD weiter, appelliere der zuständige Staatssekretär Köberle lediglich an die DB AG, zumindest am Wochenende diese Kürzungen nicht zu realisieren.

"Mehr als ärgerlich ist, dass die Landesregierung die DB AG an­betteln muss, die Kürzungen nicht vorzunehmen, während üb­li­cher­weise zwischen der DB AG und den Ländern vertragliche Regelungen bestehen", beklagt Matthias Lieb, VCD-Landes­vorsitzender. "Während viele Bundesländer wie zum Beispiel Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen klare Bestimmungen in den Verkehrsverträgen haben, wie und wann die Öffnungszeiten geändert werden können, fehlt dieser Passus in Baden-Württem­berg", kritisiert Lieb weiter.

Von Seiten der Landesregierung sei der noch bis 2016 laufende Ver­trag nach Ansicht des VCD schlecht ausgehandelt worden. Das führte dazu, dass die Bahnkunden bereits 2007 deutliche Fahr­plan­kürzungen hätten hinnehmen müssen und gleichzeitig der Fahrkartenverkauf in den Zügen abgeschafft worden sei, erläutert Lieb. Dabei würden in Baden-Württemberg die Fahrgastzahlen zunehmen, erklärt der Vorsitzende, so dass auch die Einnahmen der Bahn gestiegen seien und somit kein Grund bestünde, die Öffnungs­zeiten zu reduzieren. Stattdessen müssten viele Kunden nicht nur mit einem immer schlechteren Bahnservice, sondern auch mit vielerorts übervollen Zügen Vorlieb nehmen, empört sich der VCD.

Während die Landesregierung der DB AG durch den Verzicht auf Aus­schreibungen im Nordwürttemberg-Netz und auf der Südbahn auf Jahre hinweg - und aus VCD-Sicht überhöhte - Einnahmen garantiere, nutze die DB AG jede Regelungslücke im Vertrag zu ihren Gunsten aus. Das für den Steuerzahler teure und für den Bahn­fahrer fatale Verhalten der Landesregierung könne man sich nur schwer erklären - außer dass sie das Wohlwollen der Bahn für Stuttgart 21 unter allen Umständen benötige, beklagt der Landes­vorsitzende.

Hintergrundinformation:

Das Land Bayern erlaubt Änderungen bei den Öffnungszeiten seiner Reisezentren nur unter gewissen Vorgaben. Die Reisezentren sind in vier Kategorien für die Öffnungszeiten eingeteilt. Unter der Be­dingung, dass die Umsatzzahlen rückläufig sind, kann der jeweilige Betreiber innerhalb dieser Kategorien die Öffnungszeiten ändern. Darüber hinaus muss er mögliche Kürzungen mit der Landes­regierung einvernehmlich regeln.


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