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Fahrplankürzungen zum 10. Juni

Presseinformation Nr. 17/2007, Stuttgart, 16. Mai 2007

Integraler Taktfahrplan nur noch auf der Hälfte der Bahnlinien gewährleistet

Verkehrsclub kritisiert "Fußnoten-Fahrpläne"

Zum 10. Juni werden in Baden-Württemberg auf Veranlassung der Landesregierung über 2 Millionen Zugkilometer im Wert von 15 Mio. EUR aus den Fahrplänen gestrichen. Der Umwelt- und Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) hat nun die Auswirkungen dieser Kürzungen auf die Fahrplansystematik untersucht.

VCD-Vorsitzender Matthias Lieb sagte: "Während die Landesregierung bislang Stolz darauf war, dass der Anteil vertakteter Bahnlinien bis zum Jahr 2002 auf über 90% angestiegen war, muss man nun feststellen, dass nach den Fahrplankürzungen der Jahre 2004 und 2007 nunmehr nur noch auf rund 50% aller Strecken die Kriterien des Integralen Taktfahrplans (ITF) vollständig eingehalten werden."

Ab dem 10. Juni fallen so stark nachgefragte Strecken wie Tübingen-Plochingen (-Stuttgart) oder Ulm-Plochingen (-Stuttgart) aus dem ITF-Raster. Bei den Strecken rund um Stuttgart genügt die Einschränkung eines reduzierten Samstagsfahrplans, sowie die Streichung von Pendlerzugen morgens, dass das Angebot nicht mehr den selbstgesteckten Zielen der Landesregierung genügt. Auf vielen Strecken im ländlichen Raum lag das Fahrplanangebot früher schon deutlich unter den Vorgaben eines attraktiven Nahverkehrs. So wird die Strecke Aulendorf - Kisslegg seit 2004 nur noch alle 2 Stunden bedient und hat die Bahnlinie Wertheim - Lauda - Crailsheim ein noch schlechteres Angebot, das jetzt nochmals ausgedünnt wird.

"Im Bemühen, trotz Kürzungen wenigstens den Schülerverkehr abwickeln zu können, werden nunmehr wieder verstärkt "Fußnotenzüge" eingeführt, die abweichend vom Takt und nur unregelmäßig fahren", stellt VCD-Chef Matthias Lieb fest. Durch die Vielzahl von Fußnoten wird das Fahrplanlesen für den Fahrgast wieder deutlich komplizierter und die Fahrpläne sind nur schwer merkbar. Doch gerade einfache, klar vertaktete Fahrpläne waren bisher das Erfolgsrezept, um mehr Fahrgäste in die Züge zu locken.

Für den VCD sind die Fahrplankürzungen nicht nachvollziehbar, da hier gegen die Zielsetzung des ÖPNV-Gesetzes des Landes verstoßen wird. Demnach soll der ÖPNV eine vollwertige Alternative zum Individualverkehr darstellen und die Belange des Umwelt und der Energieeinsparung berücksichtigen.

Durch die Kürzungen von Frühzügen im Berufsverkehr kommen die Arbeitnehmer gerade im Schichtdienst nicht mehr zu ihren Arbeitsplätzen oder werden zum Umsteigen auf den PKW gezwungen.

Offenbar deshalb hat Ministerpräsident Oettinger beschlossen, dass von den Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 1.000 Mio. EUR in diesem Jahr 15 Mio. EUR nicht zur Aufrechterhaltung des bewährten 3-Löwen-Taktes im Bahnverkehr, sondern zum Ausbau der Landesstraßen verwendet werden sollen. Außerdem sollen 150 Mio. EUR der Mehreinnahmen für das Projekt "Stuttgart 21" verwendet werden. "Mit dem Zusatzgeld für Stuttgart 21 könnte 10 Jahre der heutige Bahnverkehr aufrecht erhalten werden", kritisiert Matthias Lieb die falsche Prioritätensetzung der Landesregierung und fordert die Rücknahme der Fahrplankürzungen.

Weitere Informationen

NVBW zum Integralen Taktfahrplan

Definition des Integralen Taktfahrplans mit Bedienungszeiten:

"Inzwischen sind 90 Prozent aller Strecken im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg miteinander vertaktet. Das bedeutet, dass an jedem Bahnhof im Land mindestens nach folgendem Raster regelmäßig Züge ankommen und abfahren sollen:

  • montags bis freitags zwischen 6 und 21 Uhr im Stundentakt
  • Samstag vormittags von 6 bis 13 Uhr im Stundentakt
  • Samstag nachmittags von 13 bis 21 Uhr im 2-Stunden-Takt
  • sonn- und feiertags von 7 bis 21 Uhr im 2-Stunden-Takt"

Hintergrund: Wortlaut ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg

§ 1 Zielsetzung

Öffentlicher Personennahverkehr soll im gesamten Landesgebiet im Rahmen eines integrierten Gesamtverkehrssystems als eine vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehen. Er soll dazu beitragen, daß die Mobilität der Bevölkerung gewährleistet, die Attraktivität des Wirtschafts­standortes Baden-Württemberg gesichert und verbessert sowie den Belangen des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Rechnung getragen wird. Jedes Verkehrsmittel im öffentlichen Personennahverkehr soll im Rahmen seiner besonderen Vorteile eingesetzt werden. Das Eisenbahnnetz soll für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte verkehrliche Erschließung erhalten und ausgebaut werden. Ferner ist anzustreben, daß auf diesem Netz ein attraktives und nach Möglichkeit vertaktetes Angebot im Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung steht.

§ 3 Grundsätze der Planung

(1) Die Planungen für den öffentlichen Personennahverkehr sind mit den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung sowie der kommunalen Bauleitplanung abzustimmen.

(2) Die Landes-, Regional- und Bauleitplanung soll eine ausreichende Verknüpfung von Wohn- und Erholungsbereichen, Arbeitsstätten, öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen durch den öffentlichen Personennahverkehr vorsehen.

(3) Bei der Planung soll dem öffentlichen Personennahverkehr vor allem in verdichteten Räumen Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt werden, soweit dies mit dem öffentlichen Verkehrsinteresse und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist. Dabei soll der Ausbau vorhandener Verkehrswege gegenüber dem Neubau Vorrang erhalten.

Den kompletten Gesetzestext finden Sie unter: http://www.wedebruch.de/gesetze/landbw/oepnvg.htm

Weblinks zum Thema

VCD-Presseinformationen zu aktuellen Zugstreichungen