Land muss sämtliche Bahnaufträge ausschreiben
Presseinformation Nr. 29/2010, Stuttgart, 22. Juli 2010
Verkehrsclub fordert Ende der Direktvergaben für Baden-Württemberg
Der ökologische Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) betrachtet den aktuellen Fahrplan der Landesregierung für die Vergabe von Aufträgen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) als hinfällig. Dies ist die Konsequenz eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Demnach dürfen keine SPNV-Leistungen mehr ohne öffentliche Ausschreibung an Verkehrsunternehmen vergeben werden. „Die Bundesländer werden damit gezwungen, SPNV-Aufträge grundsätzlich europaweit auszuschreiben“, erläuterte der VCD-Landesvorsitzende Matthias Lieb. Das Instrument der Direktvergabe habe damit endgültig ausgedient.
Die Landesregierung plane derzeit, besonders ertragreiche Regionalverkehrsstrecken unter Umgehung fairer Wettbewerbsverfahren direkt an die Deutsche Bahn (DB) zu vergeben. „Solche Verfahren sind nicht transparent und haben immer ein Gschmäckle“, sagte Matthias Lieb. Nach dem jüngsten Gerichtsurteil könnten DB-Konkurrenten mit großer Aussicht auf Erfolg gegen solche Direktvergaben und die Verschwendung von Steuergeldern klagen.
Nach Ansicht des VCD muss die Landesregierung ihren Wettbewerbsfahrplan für die Zukunft des SPNV in Baden-Württemberg umgehend überarbeiten. „Der Regionalverkehr muss –wie vorgesehen –in sinnvolle Netze und Strecken aufgeteilt werden und dann ohne Ausnahme in Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben werden“, erklärt Matthias Lieb. Nur so hätten alle interessierten Bahnunternehmen gleiche Chancen, nur so würde sich das beste Konzept durchsetzen und nur so könnten die Fahrgäste im Land dauerhaft mit einem attraktiven und bezahlbaren Schienennahverkehr bedient werden.
Matthias Lieb: „Wettbewerb im Schienenverkehr führt wie überall in der Wirtschaft zu besseren Angeboten bei geringeren Kosten. Die Strecke Passau –München zeigt, welches Sparpotenzial die Landesregierung ungenutzt lässt. Während die DB dort in der Vergangenheit 8,50 Euro pro Schienenkilometer kassiert hat, fährt sie nach gewonnener Ausschreibung für 75 Cent pro Kilometer.“ In Baden-Württemberg koste der durchschnittliche Schienenkilometer aber immer noch mehr als 8,- Euro.
Zum Beschluss des Vergabesenats am Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.7.2010, Aktenzeichen VII-Verg 19/10:
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